Die Ermordung des jüngsten Sohnes des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäckers, Fritz von Weizsäcker, sei keine gerechtigkeitsstiftende Tat gewesen, sondern schlicht ein schweres Verbrechen, sagt der vorsitzende Richter, Matthias Schertz inder Urteilsbegründung. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte den jüngsten Sohn Richard von Weizsäckers mit einem Messerstich in den Hals ermordet. Der jüngste Sohn des Alt-Bundespräsidenten hatte am Tattag einen Vortrag gehalten in der Berliner Schlosspark-Klinik, wo er als Chefarzt für Inneres arbeitete. Der Angeklagte war von Rheinland Pfalz nach Berlin gereist, um Fritz von Weizsäcker noch während des öffentlichen Vortrages mit einem Stich in den Hals zu töten.
Im Prozess hatte der Angeklagte wörtlich ausgesagt: "Ich bin froh, dass er tot ist!", Er habe die Familie von Weizsäcker gehasst. Grund dafür: Altbundespräsident Richard von Weizsäcker sei in den 60er Jahren als Vorstand eines Chemiekonzerns mitverantwortlich gewesen, dass Zutaten des hochgiftigen Entlaubungsmittels "Agent Organge" an die USA für den Vietnamkrieg gelkiefert worden seien. Das habe in Vietnam hunderttausendfach Leid und Tod gebracht. Deshalb habe die ganze Familie Weizsäcker "leiden sollen wie die Menschen in Vietnam", sagte der Angeklagte. Den Sohn Richard von Weizsäckers Fritz habe er nach dem Tod des Bundespräsidenten als Ziel gewählt.
Es sei die "völlig sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich Gestörten" gewesen, hatte bereits die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer ausgeführt. S. leide u.a. an einer narzistischen Störung. Rechtsanwalt Stephan Maigne vertrat im Prozess Beatrice von Weizsäcker, die Schwester des Getöteten. Der Anwalt über den Angeklagten: "Er hat den Prozess etwas zur Show gemacht. Immer, wenn ihm etwas nicht passte, wurde er lauter und versuchte die Verhandlung zu unterbrechen. Das zeigt schon, dass vom Angeklagten eine Gefährlichkeit ausgeht."
Direkt nach der Tat war der Angeklagte festgenommen und vorläufig in der Psychiatrie untergebracht worden, wo er auch nach dem Urteil sitzt. Laut Gutachter und Gericht war der 57-jährige während der Tat von seiner psychischen Störung beeinflusst und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Deshalb kein "Lebenslang" für den Mord an Professor Fritz von Weizsäcker und den versuchten Mord an dem Polizisten, der während der Tat vergeblich versucht hatte, Professor Weizsäcker zu retten bei dem tödlichen Messerangriff, bei dem der Polizist selbst schwer verletzt wurde. Der 34-jährige brach am heutigen Urteilstag fast zusammen und verließ den Verhandlungssaal bei den letzten Worten des Angeklagten.
"Das ganze Verfahren hat mich sehr bedrückt. Ich habe damals um diese Messergekämpft, damit er nicht an den Professor herankommt. Ich hatte das Gefühl, dass meine Finger abgetrennt werden und ich hab trotzdem festgehalten." Der Prozess hingegen habe auf ihn im Vergleich "so banal" gewirkt.
Der Angeklagte bleibt auch nach dem Urteil in der Psychiaterie.
Beschluss Bundesgerichtshof vom 5. Januar 2021 – 5 StR 530/20
Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Urteilsfeststellungen tötete der Angeklagte am 19. November 2019 den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, den Arzt Prof. Dr. med. Fritz von Weizsäcker, anlässlich einer öffentlichen Vortragsveranstaltung von Weizsäckers in der Berliner Schlosspark-Klinik. Der Angeklagte stach seinem Opfer in Tötungsabsicht unvermittelt ein Messer in den Hals. Einen zufällig als Vortragsgast anwesenden Polizeibeamten, der sich ihm in den Weg stellte, verletzte der Angeklagte mit Messerstichen in Hals und Rücken, um Prof. Dr. von Weizsäcker weitere Stiche zufügen zu können. Der Angeklagte war aufgrund einer psychischen Störung in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert. Er handelte in der ihn zwanghaft beschäftigenden Fehlvorstellung, dass Richard von Weizsäcker für die Herstellung eines im Vietnamkrieg durch US-Streitkräfte eingesetzten, "Agent Orange" genannten Entlaubungsmittels mitverantwortlich gewesen sei.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
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Gerichtsreporter Morling
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